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Ein Kfz-Sachverständiger gewährleistet, dass Sie im Falle eines späteren Streits über den Ablauf eines Autounfalls über Beweise und ein Gutachten verfügen.
Ein Schadensgutachten ist nicht nur eine einfache Schadenskalkulation, sondern enthält auch Informationen über das Fahrzeug, den Schaden, die Reparaturmethode und alle mit dem Schaden verbundenen Werte.aden verbundenen Werte.
Ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten ermittelt nicht nur die Reparaturkosten des Fahrzeugs, sondern auch den wirtschaftlichen Wertverlust, eine mögliche Wertsteigerung, die Selbstbeteiligung, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.
Ein Sachverständigengutachten bildet die Grundlage für die Bestimmung der Schadenshöhe, insbesondere bei fiktiven Abrechnungen. In diesem Fall hat der Geschädigte Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Kosten, die letztlich nur durch ein Sachverständigengutachten sachgerecht ermittelt werden können.
Kaum ein Schadenfall ist nicht mit Abzügen im Rahmen der Regulierung verbunden. Nur wenn ein Sachverständigengutachten ordnungsgemäß erstellt wird, können diese Abzüge oft erfolgreich abgewehrt werden.
Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte ein uneingeschränktes Recht, einen Treuhänder oder einen Kfz-Sachverständigen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass er nicht den gesamten Schaden selbst tragen muss. Das Recht, einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, besteht auch dann, wenn der Versicherer ausdrücklich darauf verzichtet. Im Zweifelsfall hat nicht der Unfallverursacher das Recht, den Schaden zu begutachten, sondern der Geschädigte kann den Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten lassen.
Das Gutachten des Kfz-Sachverständigen enthält explizite Angaben zu reparierten oder nicht reparierten Vorschäden, dem Zustand des Fahrzeugs und der dokumentierten Laufleistung.
Alle Beteiligten profitieren von einem qualifizierten Schadensgutachten, das ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt hat.
Es macht selten Sinn, den Angaben des Geschädigten zuzustimmen. Auch sollte der Unfallverursacher nicht die Höhe des von ihm selbst zu verantwortenden Schadens bestimmen. Deshalb trägt der Unfallverursacher die Kosten des Gutachtens, es sei denn, es handelt sich um einen eindeutigen Bagatellschaden, der derzeit auf etwa 750,00 € geschätzt wird. Bei modernen Fahrzeugen sollten sogenannte Bagatellschäden in der Regel ausgeschlossen werden.
über uns
Unser Unternehmen ist auf die Bewertung des Zustands und des Wertes von Fahrzeugen spezialisiert.
Wir bieten Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen an, wie z.B. Versicherungen, Rechtsangelegenheiten, Autoverkauf und technische Inspektionen.
Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
- Bewertung von Unfallschäden;
- Bewertung des technischen Zustands des Fahrzeugs;
- Bewertung des Autos;
- Beratung;
- Erstellung von Berichten und Dokumentationen.
Unsere Autoexperten verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Automobilindustrie sowie in Autoserviceunternehmen, Autowerkstätten und Versicherungsgesellschaften.


Wir sind seit über 12 Jahren in der Region tätig!
Wir bieten die besten Kfz-Sachverständigendienste zu einem fairen Preis. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie, und wir werden uns bemühen, alles schnellstmöglich zu erledigen.
Was tun, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind oder einen Unfall beobachten?
Der erste Schritt besteht darin, die Sicherheit am Unfallort zu gewährleisten, und zwar folgendermaßen:
- Schalten Sie die Notlicht-Signalanlage ein.
- Tragen Sie eine spezielle Schutzweste.
- Stellen Sie ein Not-Aus-Schild 100 Meter vom Unfallort entfernt auf (200 Meter auf Autobahnen).
- Entfernen Sie bei geringfügigen Schäden das Fahrzeug und die dazugehörigen Teile von der Straße.
Falls es schwierig ist, lassen Sie alles so, wie es ist, bis die Situation vollständig dokumentiert wurde.

• Wenn es Verletzte gibt, rufen Sie sofort den Notdienst unter der Nummer 112 an.
• Falls erforderlich, leisten Sie Erste Hilfe.
• Rufen Sie auch die Polizei unter der Nummer 110 an.
Wenn die Polizei am Unfallort eintrifft, nimmt sie den Unfall auf und erstellt einen Bericht für das weitere Verfahren. Ein solcher Bericht ist dem normalen europäischen Verkehrsunfallbericht vorzuziehen, den die Unfallbeteiligten selbst ausfüllen, wenn die Polizei nicht gerufen wird. Wenn der Schaden gering ist und es keine Verletzten gibt, muss die Polizei nicht gerufen werden.
Vergessen Sie nicht, die Daten aller Beteiligten und Zeugen des Unfalls zu notieren:
- Vollständiger Name und Adresse
- Fahrzeugnummer
- Name der Versicherungsgesellschaft
- Nummer des Versicherungsvertrag
Es ist auch wichtig, Fotos von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln zu machen. Versuchen Sie, so viele Details wie möglich festzuhalten, die für die Rekonstruktion des Unfalls erforderlich sein könnten. Machen Sie Fotos von allen sichtbaren Schäden an den Fahrzeugen der Unfallbeteiligten.
Entfernen Sie die Fahrzeuge erst, wenn alle Unfallbeteiligten damit einverstanden sind.
Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an Ihrer eigenen Unschuld an dem Unfall haben, müssen Sie Ihre Versicherung informieren. Nehmen Sie nur über Ihren Anwalt Kontakt zu den Versicherungen der anderen Unfallbeteiligten auf. Ziehen Sie auf jeden Fall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) hinzu, um den Schaden begutachten zu lassen. Diese Maßnahmen werden Sie vor vielen Tricks bewahren, die von den Versicherungsgesellschaften angewendet werden, um Zahlungen zu kürzen.
Wenn die Versicherung des Unfallverursachers verspricht, alles ‚schnell und kostenlos‘ zu regeln, sollten Sie vorsichtig sein.
Gehen Sie unter keinen Umständen darauf ein!
Egal, was die Versicherung behauptet, wirtschaftlich gesehen ist sie Ihr Gegner – je weniger sie zahlt, desto mehr verdient sie.
Lassen Sie die Situation im Falle eines Unfalls nicht außer Kontrolle geraten und rufen Sie dringend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen an. Auf diese Weise können Sie nicht nur eine höhere Entschädigungssumme für den Schaden erhalten (dank eines fairen Gutachtens), sondern auch andere Vorteile, die die Versicherung Ihnen wahrscheinlich verschweigt oder ‚vergisst‘ zu erwähnen.
Alle Beteiligten profitieren von einer qualifizierten Schadenbegutachtung, die von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt wird.
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Häufig gestellte Fragen
Bei einem Unfall bewahren Sie Ruhe und informieren umgehend Ihre Versicherung. Ziehen Sie außerdem einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzu. Dieser erstellt ein Gutachten, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug genau dokumentiert. Nur ein Gutachten kann den entstandenen Schaden zweifelsfrei nachweisen – eine bloße Schätzung genügt nicht. Wir empfehlen Ihnen daher stets, ein Schadensgutachten in Auftrag zu geben, denn man weiß nie, was die Zukunft bringt
Mit der fiktiven Abrechnung haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Auto reparieren lassen oder sich die Reparaturkosten auszahlen lassen. Dabei gibt es nicht nur steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Autoreparaturen können teuer sein – manchmal sogar so teuer, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30 % übersteigen. In einem unverschuldeten Unfall haben Sie dennoch das Recht, auf eine Reparatur zu bestehen. Dafür müssen Sie jedoch ein besonderes Interesse an Ihrem Fahrzeug nachweisen (Integritätsinteresse). Nach erfolgreichem Nachweis des Integritätsinteresses dürfen Sie Ihr Fahrzeug erst nach einer bestimmten Mindestbesitzzeit verkaufen.
Wenn Sie bei einem unverschuldeten Unfall einen Schaden erleiden, muss die Versicherung des Unfallgegners dafür aufkommen. Dennoch kommt es häufig zu Streitigkeiten. Ein professionelles Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen hilft, solche Konflikte zu vermeiden und dient als aussagekräftiger Nachweis.
Auch bei Karosserieschäden kann ein professionelles Gutachten Ihnen helfen, im Streitfall Ihr Recht durchzusetzen. Je nach Vereinbarung können die Sachverständigen die Kosten für das Kfz-Unfallschadengutachten direkt mit Ihnen oder Ihrer Versicherung abrechnen. Um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, empfehlen wir, vorab eine Genehmigung einzuholen. Besonders bei kleineren Schäden zwischen 750 und 1.500 € reicht in der Regel ein Mindestkostenvoranschlag aus. Die Erfahrung zeigt, dass ein solcher Voranschlag die Chancen erhöht, dass Ihre Versicherung die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen übernimmt.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Schadenshöhe weniger als 750 Euro beträgt. In solchen Fällen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt aus, damit die Versicherung die Reparaturkosten erstattet. Allerdings besteht auch bei Bagatellschäden das Risiko einer ungerechtfertigten oder nur teilweisen Erstattung, da ein Kostenvoranschlag vor Gericht nicht als Beweis gilt. Wenn Sie also selbst bei kleinen Kratzern auf der sicheren Seite sein und schwerere Schäden ausschließen möchten, empfehlen wir eine professionelle Schadensbegutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen